Mag. Marion Mayer
Steuerberatung

Verlängerung des Prognosezeitraumes in der Liebhaberei um jeweils 5 Jahre durch das neue Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“. ...mehr
Förderung von Arbeitsleistungen von Handwerkerinnen und Handwerkern in 2024 und 2025. ...mehr
Reparaturen von Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche unterliegen dem Umsatzsteuersatz von 10%. ...mehr
Neue Bestimmungen zur Begleitung einer Unternehmensübertragung in der Bundesabgabenordnung. ...mehr
€ 410,00 werden im 3. Quartal 2024 gutgeschrieben. ...mehr
Das vorsätzliche Unterlassen einer Anzeige kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. ...mehr
Für langfristiges Wachstum sind Innovationen im Unternehmen wichtig. ...mehr

Steuernews für Klienten

Sie sind hier:

Wie ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei Reparaturdienstleistungen geregelt?

Werkzeug

Der Normalsteuersatz für entsprechend dem Umsatzsteuergesetz steuerpflichtige Umsätze beträgt in Österreich 20 % der Bemessungsgrundlage. Allerdings kennt das Umsatzsteuergesetz auch die ermäßigten Steuersätze von 10 %, 13 %, 19 % und 0 %. Die entsprechenden Tatbestände, die zum jeweiligen Steuersatz führen, sind im Gesetz und seinen Anlagen angeführt. Abgrenzungen sind in der Praxis oft nicht einfach vorzunehmen.

So unterliegen seit 1.1.2021 auch Reparaturdienstleistungen (einschließlich Ausbesserung und Änderung) betreffend Fahrräder, Schuhe, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 10 %. Die Umsatzsteuerrichtlinien, als Rechtsmeinung des Finanzministeriums, führen dazu unter anderem wie folgt aus:

Von der Begünstigung sind auch Elektrofahrräder umfasst, nicht jedoch andere Krafträder. Nicht begünstigt sind Lieferungen inklusive Werklieferungen. Unter Lederwaren sind jedenfalls Waren im Sinne des Kapitels 42 der Kombinierten Nomenklatur zu verstehen. Haushaltswäsche ist ein Sammelbegriff, der z. B. Bettwäsche, Polsterbezüge, Geschirrtücher, Handtücher, Tischdecken, Tischsets, Vorhänge umfasst. Polstermöbel gelten hingegen nach dem allgemeinen Begriffsverständnis nicht als Haushaltswäsche. Der Begriff Kleidung ist unabhängig vom Material, aus dem diese besteht. Die Reinigung von Kleidung fällt nicht unter den ermäßigten Steuersatz von 10 %, da die Reinigung keine Reparaturleistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes darstellt.

Eine begünstigte Reparatur betreffend Fahrräder, Schuhe, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche wird jedenfalls dann angenommen, wenn der Entgeltsanteil, welcher auf das bei der Reparatur verwendete Material entfällt, weniger als 50 % des für die Reparatur geleisteten Gesamtentgelts beträgt.

Stand: 27. Mai 2024

Bild: Sergey - stock.adobe.com

Funktionen

Anschrift

Wiener Str. 73 |  2604 Theresienfeld - Österreich |  Telefon +43 2622 71457 |  Fax +43 2622 71457 - 7 |  E-Mail

Autor

by atikon, Werbeagentur Linz

hCards

Logo von Mag. Marion Mayer, Steuerberatung
Mag. Marion Mayer, Steuerberatung, work: Wiener Str. 73, 2604 Theresienfeld, Österreich, work: +43 2622 71457, fax: +43 2622 71457 - 7

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20